Dr. Florian Toncar

Dr. Florian Toncar: Schreiben an Bundesminister Spahn zum Entwurf zur Reform der Notfallversorgung.

In der Diskussion über die zukünftige Neuregelung der Notfallversorgung hat der FDP Bundestagsabgeordnete Dr. Florian Toncar, in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den bisherigen Entwurf der Reformpläne kritisiert. Den Klinikverbund Südwest würde die gesetzliche Umsetzung besonders hart treffen.

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium hatte im Januar einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein­gebracht. Ziel sei es, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einem verbindlichen System der integrierten Notfallversorgung auszubauen.

Laut Entwurf sollen Patienten zukünftig nur noch in ausgewählte Krankenhäuser, sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) in die Notaufnahme gehen können, die von den Kliniken und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gemeinsam betrieben werden, oder ambulant weiterbehandelt werden.

„Die in diesem Entwurf vorgesehenen Rahmenbedingungen sind aus meiner Sicht so nicht zielführend und bergen große Gefahren für den Erhalt einer wohnortnahen Krankenhausversorgung“ so Toncar in seinem Brief an den Bundesminister Jens Spahn. Insbesondere die vorgeschlagene Zentralisierung laufe laut Toncar auf die Austrocknung der kleineren Häuser hinaus. „Sollten diese keine Notfälle mehr aufnehmen dürfen, wird deren Auslastung weiter sinken. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir ausreichend Krankenhäuser in der Fläche haben“ so der FDP-Abgeordnete.

Gravierende Probleme sieht Toncar auch auf den Rettungsdienst zukommen. Die Zentralisierung der ambulanten Notfallversorgung würde die Anfahrtswege und –zeiten für die Rettungsfahrzeuge immens ansteigen lassen. „Die bereits heute nicht einfach zu erfüllenden Rettungszeiten wären dann nicht mehr überall einzuhalten.“

Toncar kritisierte auch die Planungen des Bundesgesundheitsministeriums die vorsehen würden, dass Krankenhäuser ohne Integrierte Notfallzentren (INZ) für ihre ambulanten Notfallleistungen Vergütungsabschläge in Höhe von 50 Prozent hinnehmen sollen. Für die Landkreise Böblingen und Calw würde das konkret bedeuten, dass die kleineren Krankenhäuser in Leonberg, Herrenberg, Nagold oder Calw von den Rettungsfahrzeugen nicht mehr angefahren werden, sofern nicht absehbar ist, ob es sich um einen ambulanten oder stationären Behandlungsvorgang handeln wird. „Das hätte das Wegbrechen der wohnortnahen Notfallversorgung zur Folge, welche bisher wesentlicher Bestandteil und Aufgabe der kleineren Häuser ist“, so Toncar.