Mit dem Entwurf zum #Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir direkte Konsequenzen aus dem Urteil des #Bundesverfassungsgerichts und sorgen für Rechtssicherheit. Zusätzliche #Schulden in diesem Jahr sind mit dem Nachtrag nicht verbunden. Im Gegenteil, die Verschuldung wird 2023 deutlich niedriger ausfallen als vor einem Jahr befürchtet. Das #Sondervermögen #Wirtschaftsstabilisierungsfonds ( #WSF ) endet zudem vorzeitig zum Jahresende 2023. Die bisher erfolgten Ausgaben des WSF aus dem Jahr 2023 werden durch den Nachtragshaushalt und einen neuen Notlagenbeschluss in der vom Gericht aufgezeigten Weise bewilligt und verbucht. Unzutreffend sind Interpretationen, dass die #Aktienrente aufgegeben wird. Die 2023 eingestellten Haushaltsmittel werden nicht benötigt, da die Stiftung #Generationenkapital noch nicht durch Gesetz errichtet wurde. An dem Ziel eines baldigen Hochlaufs des Generationenkapitals halten wir jedoch fest und werden 2024 im Haushalt entsprechend Vorsorge treffen.
Im aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums findet ihr Fakten und Hintergrundinformationen z.B. zu den Themen Finanzbildungsstrategie, Steuern und Subventionen. Darüber hinaus gibt es dort einen Überblick über die derzeitige Finanz- und Wirtschaftslage. Alles Weitere unter: bmf-monatsbericht.de