Kommunale Finanzen

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Vitale Gemeinden

Die Finanzlage vieler Gemeinden ist problematisch. Diese Entwicklung macht auch vor einem relativ starken Wirtschaftsraum wie dem Kreis Böblingen nicht halt. Die Gemeinden haben heute in der Summe zu niedrige, insbesondere aber zu wenig planbare Einnahmen. Wie soll eine Stadt vernünftige Haushaltpolitik machen, wenn ihr kurzfristig Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe drohen?

Wir müssen daher die Finanzierung der Gemeinden auf eine neue Grundlage stellen. Als einzige Partei im Bundestag hat die FDP hierfür ein fertiges Konzept vorgelegt. Dies sieht die Abschaffung der unkalkulierbaren Gewerbesteuer vor. Stattdessen erhalten die Gemeinden einen höheren Umsatzsteueranteil und ein Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Um Mehrbelastungen der Bürger zu vermeiden, ist die Gemeindefinanzreform der FDP in das liberale Steuerreformkonzept eingearbeitet.

Außerdem müssen die Gemeinden endlich wirksam davor geschützt werden, dass der Bund Projekte beschließt und sich damit politisch profiliert, die Kosten aber von den Gemeinden getragen werden müssen. Wer bestellt, der bezahlt – dieser als Konnexitätsprinzip bekannte Grundsatz muss wieder gelten. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in der baden-württembergischen Landesverfassung. Daher habe ich mich mit der FDP-Bundestagsfraktion mit dem Antrag "Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankern" (BT-Drucksache 16/1677) dafür eingesetzt, das Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz aufzunehmen, um die Gemeinden vor eigenmächtiger Inanspruchnahme durch den Bund zu schützen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten aller anderen Fraktionen gegen die Verfassungsänderung.

Ich will mich in Berlin dafür einsetzen, dass wir diese Grundgesetzänderung endlich bekommen. Wer in Sonntagsreden die kommunale Selbstverwaltung und die schwäbische Graswurzeldemokratie hochhält, sollte auch bereit sein, im Ernstfall entsprechend abzustimmen.

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