
Vielseitige Angebote zur Kinderbetreuung schaffen
Eine staatliche Aufgabe, die erst in jüngerer Zeit allgemein akzeptiert worden ist, ist es, ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bereitzustellen. Für mich als Liberalen zählt vor allem ein Argument für eine bessere Kinderbetreuung: Die Menschen sollen sich bewusst für oder gegen Familie entscheiden können. Wenn wir insbesondere Frauen vor die Wahl zwischen Kind oder beruflichem Erfolg und der damit verbundenen Unabhängigkeit stellen, dann kann von einer freiverantwortlichen Lebensplanung keine Rede mehr sein. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt dazu, dass sich wieder mehr Paare für Kinder entscheiden. Das hilft auch bei der Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Probleme und trägt dazu bei, dass unserer Volkswirtschaft die Fähigkeiten insbesondere der vielen gut ausgebildeten Frauen erhalten bleiben, die wir im weltweiten Wettbewerb dringend benötigen.
Kinderbetreuung kann sich in unterschiedlichen Formen vollziehen. Das reicht von Tageseltern über Krippen, Horte, staatliche, kirchliche oder andere private Kindergärten, Angebote von örtlichen Betrieben bis hin zu den verschiedensten Modellen an Ganztagesbetreuung in den verschiedenen Schulen. Ich halte es für unmöglich und sogar für schädlich, detaillierte und einheitliche Standards für Betreuung diktieren zu wollen. Auch die Frage, was mit den Kindern in diesen Einrichtungen geschehen soll, etwa inwiefern dort gespielt, musiziert, Sport getrieben, gebastelt oder Hausaufgabenbetreuung geleistet werden soll, oder ob es Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Schulen, den Kirchen, Vereinen, Elterninitiativen oder örtlichen Unternehmen gibt, kann nur anhand der speziellen Situation vor Ort entschieden werden.
Ich trete deshalb dafür ein, dass Bund und Land sich aus der Gestaltung des konkreten Angebots heraushalten. Es sollte der Kreativität der Verantwortlichen in den Kommunen überlassen bleiben, welche Angebote vor Ort sinnvoll sind. Jede Form von Zentralisierung birgt die Gefahr, dass an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei geplant wird.
Die Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung
Im Kreis Böblingen ist das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren ein wichtiges Thema. Ich will mich für ein besseres Angebot für die Eltern, mehr Gestaltungsfreiheit der Kommunen und für eine Lösung der Finanzierungsfrage einsetzen. Bund und Land müssen den Kommunen hier finanziell entgegenkommen. Denn die Städte und Gemeinden müssen hier eine wichtige und teure Aufgabe erfüllen, für die die Einnahmen, die sie heute bekommen, nicht ausreichen. Im Übrigen erbringen die Kommunen hier Leistungen, von denen auch Bund und Land profitieren, etwa Bildung der Kinder oder die Ermöglichung von Erwerbsarbeit für Eltern.
Der Bund plant mit einem Investitionsprogramm und dem Kinderförderungsgesetz, Ländern und Kommunen dabei zu helfen, die Kindertagesbetreuung bis 2013 auszubauen. Durchschnittlich soll bis dahin für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Das kostet viel Geld. Die Kosten für die Schaffung und den Betrieb der zusätzlichen Plätze wird von Bund, Ländern und Kommunen je zu einem Drittel getragen. Vom Bund werden für die Schaffung von Betreuungseinrichtungen insgesamt 4 Milliarden Euro bereitgestellt. Ab 2014 wird sich der Bund zudem mit 770 Millionen Euro jährlich an den laufenden Betreuungskosten beteiligen.
Zugleich wird zum 01.08.2013 ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt. Eltern können dann von ihrer Gemeinde verlangen, dass ein Betreuungsplatz für ihr Kind bereit gestellt wird. Das ist auch grundsätzlich richtig.
Allerdings müssten die Kommunen die Zusatzkosten alleine tragen, wenn mehr als 35% der Kinder einen Betreuungsplatz benötigen sollten. Insoweit halten sich Bund und Land aus der Finanzierung heraus. Das ist nicht fair. Eventuell zusätzlich entstehende Kosten müssen vielmehr auch durch Bund und Länder mitgetragen werden.
Es muss auch sichergestellt werden, dass die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorgesehenen Bundesgelder bei den Kommunen ankommen. Die in Baden-Württemberg regierende Koalition aus CDU und FDP hat in den dafür ausschlaggebenden Landesvorschriften eine Beteiligung von mehr als einem Drittel für die Landesebene festgelegt und die Kommunen damit vor zu großen zusätzlichen Belastungen geschützt. In anderen Ländern ist dies längst nicht der Fall.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit einem eigenen Konzept Vorschläge gemacht, wie der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze sicher vorangebracht und die Kommunen durch eine höhere Beteiligung an der Mehrwertsteuer gegen finanzielle Mehrbelastungen abgesichert werden können.
Situation von Tageseltern
Die Betreuung von Kindern durch Tageseltern ist ein unverzichtbarer Bestandteil familienergänzender Kindertagesbetreuung in Deutschland. Seit 01. Januar 2009 müssen Tagespflegepersonen Einkünfte aus ihrer Tätigkeit versteuern. Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben machen diese Tätigkeit kaum mehr rentabel. Die Tagespflege hat sich ursprünglich aus einer Art „Nachbarschaftshilfe“ entwickelt. Diesem Umstand sollte auch steuerrechtlich Rechnung getragen werden. Eine weitere Professionalisierung der Tagespflege ist zu begrüßen. Allerdings darf das nicht in einer zunehmenden Bürokratisierung der Tagespflege münden, die schließlich bestehende und funktionierende Betreuungsstrukturen zerstört.
Mehr zum Sofortprogramm für den Ausbau der Kindertagesbetreuung…
Finanzielle Verbesserungen für Familien
Aus liberaler Perspektive ist es notwendig, die finanzielle Situation von Familien deutlich zu verbessern. Deshalb fordern wir, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, Betreuungs- und Pflegekosten bis zu 12.000 Euro im Jahr gegen Nachweis der Kosten von der Steuer absetzen zu können. Zusätzlich dazu tritt die FDP für eine Anhebung des Kindergelds auf 200 Euro ein. Die Einführung eines großzügigen Grundfreibetrags von 8.004 Euro für Erwachsene und Kinder bedeutet für viele Familien, dass sie gar keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen ist beispielsweise eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei. Diese Maßnahmen können die finanziellen Spielräume von Familien in Deutschland deutlich verbessern und die Entscheidung junger Paare für Kinder erleichtern.





07.09.2010, 19:00
Veranstaltung im Kreisverband Hohenlohe
11.09.2010, 15:00
Hopfenzopfen in Aidlingen
19.09.2010, 17:00
Benefiz-Doppelkonzert in Magstadt